Steuerlehre

Informationen zur Steuerberaterprüfung

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Die Anforderungen an das Berufsziel Steuerberater sind vom Gesetzgeber bewusst auf akademischen Niveau gehalten:

Die Hilfeleistung in Steuersachen darf deshalb geschäftsmäßig nur von Personen und Vereinigungen ausgeübt werden, die hierzu gesetzlich befugt sind, und zwar völlig unabhängig davon, ob die Tätigkeit haupt- oder nebenberuflich oder nur gelegentlich bzw. entgeltlich oder unentgeltlich ausgeübt wird.

Anderen Personen ist die geschäftsmäßige Hilfeleistung in Steuersachen grundsätzlich verboten, § 5 Steuerberatungsgesetz (StBerG). Hiervon gibt es nur wenige Ausnahmen.

Auszug aus dem BVerfG, Urteil vom 18. Juni 1980 1 BvR 697/77:

"Mit den Regelungen über die Befugnis zur Hilfeleistung in Steuersachen (§§ 2 bis 5 StBerG) soll im Interesse des Steueraufkommens, der Steuermoral sowie zum Schutze gesetzesunkundiger Steuerpflichtiger, die durch Falschberatung unfähiger oder ungeeigneter Berater schwere Nachteile erleiden können, sichergestellt werden, dass nur solche Berater geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, die die dazu erforderliche sachliche und persönliche Zuverlässigkeit besitzen.

Diesen Grundanforderungen entsprechend ist die Steuerberaterprüfung inhaltlich auf akademischen Niveau abzulegen. Eine gezielte Vorbereitung hierauf ist unerlässlich.

Abakus Steuerkolleg GbR,
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